Jetzt staatliche Fördergelder sichern
Der Staat fördert die Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung im Rahmen seines Marktanreizprogramms. Bei Mehrfamilienhäusern werden Solarwärmeanlagen mit einer Kollektorfläche bis einschließlich 40 m² durch Zuschüsse gefördert, für größere Anlagen werden zinsgünstige Darlehen und Tilgungszuschüssen vergeben.
Zuschüsse vom BAFA
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Rahmen des Marktanreizprogramms des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.
Innovationsförderung
Wer zum ersten Mal Sonnenkollektoren auf einem bestehenden Mehrfamilienhaus installieren lässt, kann die besonders attraktiven "Innovationsfördergelder" einstreichen: Hier wird der Bau von heizungsunterstützenden Solarwärmeanlagen mit 180 Euro pro Quadratmeter Kollektorfläche bezuschusst. Wird ausschließlich Trinkwasser erwärmt, beträgt die Innovationsförderung 90 Euro je Quadratmeter. Voraussetzung jeweils: Die Anlage ist zwischen 20 m² und 40 m² groß und erfüllt bestimmte Qualitätskriterien.
Basisförderung
Erfüllt eine Anlage die Voraussetzungen der Innovationsförderung nicht, kann der Gebäudeeigentümer auf die "Basisförderung" zurückgreifen, die den erstmaligen Bau von Anlagen zur kombinierten Trinkwassererwärmung und Heizungsunterstützung mit immerhin 90 Euro/m² Kollektorfläche bezuschusst. Solarwärmeanlagen, die der reinen Trinkwassererwärmung dienen oder auf Neubauten errichtet werden, erhalten seit Anfang 2012 keine Basisförderung mehr.
Heizungsfachbetriebe und Energieberater unterstützen Sie bei der Auswahl und Beantragung der Fördermittel.
Bonusförderung
Unter bestimmten Voraussetzungen kann zusätzlich zur Basisförderung auch die "Bonusförderung" in Anspruch genommen werden. So kann die Höhe der Förderung insgesamt bis zu 20 Prozent der Anschaffungskosten betragen.
Zinsgünstige Darlehen und Tilgungszuschüsse durch die KfW
Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) gewährt Kredite in einer Höhe von bis zu 100 Prozent der Nettoanschaffungskosten. Der Tilgungszuschuss beträgt bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Antrag muss vor dem Bauauftrag bei Ihrer Hausbank gestellt werden. Die Hausbank wickelt alles Weitere für Sie mit der KfW ab.
Steuern sparen – mit Solarwärme
"Sonne vermieten" – und nebenbei Steuern sparen. Die Kosten für eine Solaranlage können in voller Höhe, oder anteilig über mehrere Jahre gestaffelt, steuerlich geltend gemacht werden. Sie können z. B. mit steuermindernder Wirkung von den Einnahmen abgesetzt werden, die durch Vermietungs- oder Verpachtungstätigkeit entstehen. Bewilligte Fördermittel müssen allerdings von der steuerlichen Bemessungsgrundlage abgezogen werden.
Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater! Die Kosten für die Solaranlage werden mit der persönlichen Einkommensteuererklärung geltend gemacht.
Ihr Fahrplan rund ums Geld
Was? | Wann? | Adressat |
Information der Mieter über Mieterhöhung infolge Modernisierungsumlage | Spätestens 3 Monate vor Anlagenbau | Mieter |
Information der Mieter zur Mieterhöhung anhand Vergleichsmiete | Spätestens 3 Monate vor Anlagenbau | Mieter |
Antrag auf Basisförderung | Innerhalb von 6 Monaten nach Inbetriebnahme der Anlage\* | BAFA |
Antrag auf Bonusförderung | Innerhalb von 6 Monaten nach Inebtriebnahme der Anlage\* | BAFA |
Antrag auf Investitionsfördergelder | Vor Bauauftrag | BAFA |
Antrag auf KfW-Förderung | Vor Bauauftrag | Hausbank |
Verwendungsnachweis der KfW-Darlehensmittel | Innerhalb von 9 Monaten nach Auszahlung der Darlehensmittel | Hausbank |