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Bauliche Veränderung/Instandsetzung

Die Installation einer Solarwärmeanlage stellt eine bauliche Veränderung dar, die über die ordnungsgemäße Instandhaltung oder Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgeht. Begründet wird dies teilweise mit den von Solarkollektoren ausgehenden optischen Beeinträchtigungen. Die Abgrenzung der unterschiedlichen Maßnahmen ist für die Stimmverhältnisse bei der Beschlussfassung von Bedeutung. Für Maßnahmen der Instandhaltung reicht Stimmenmehrheit (§ 21 WEG). Bauliche Veränderungen, die über das Maß der Instandhaltung hinausgehen, erfordern faktisch häufig einstimmige Entscheidungen. Um Beschlussfassungen zu erleichtern, ermöglicht das WEG für Modernisierungsmaßnahmen Beschlüsse mit qualifizierter Mehrheit (§ 559 BGB).

Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (WEG)