Können Solarwärmeanlagen als Sicherheit dienen?
Gerade wenn die Anschaffung einer Solarwärmeanlage über einen Kredit finanziert wird, ist aus rechtlicher Sicht wichtig zu wissen, ob die Anlage selber als Sicherheit gegenüber Kreditinstituten gelten kann. In der Vergangenheit gab es in diesem Bereich keinerlei nennenswerte Probleme. Jedoch kann gerade bei größeren Anlagen dieser Aspekt relevant werden. Eine Solaranlage ist im Regelfall nicht als separates Sicherungsobjekt geeignet, da sie durch die Installation wesentlicher Bestandteil des Grundstücks im Sinne des BGB wird. Das Grundstück kann natürlich nach wie vor als Sicherheitsgut verwendet werden, indem z. B. eine Bank eine Grundschuld auf das Grundstück eintragen lässt, um einen von ihr gewährten Kredit abzusichern.
Anders sieht der Fall aus, wenn die Solarwärmeanlage nicht vom Eigentümer selber, sondern von einem Dritten im Rahmen eines so genannten Contracting betrieben wird. Liegt ein Contracting vor, gilt die Solaranlage nur als Scheinbestandteil des Grundstücks und bleibt Eigentum des Contractors. In diesem Fall ist es unbedingt ratsam, die, wenn auch zeitlich begrenzten, Eigentumsverhältnisse vertraglich festzulegen. Der Contractor hat dann auch die Möglichkeit, sein Eigentum durch eine Eintragung ins Grundbuch gegenüber dem Hausbesitzer sichern zu lassen.